Glossar · Verfahren

Nachzahlungszinsen

Nachzahlungszinsen fallen an, wenn eine Steuer erst längere Zeit nach ihrer Entstehung festgesetzt wird und eine Nachzahlung ergibt; ein Verschulden ist nicht erforderlich.

Sie betreffen vor allem Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Der Zinslauf beginnt nach einer gesetzlichen Karenzzeit und endet mit der Festsetzung; berechnet wird nur für volle Monate. Ergibt die Festsetzung eine Erstattung, zahlt das Finanzamt entsprechend Erstattungszinsen.

Nachzahlungszinsen auf Steuern vom Einkommen sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Freiwillige Zahlungen vor der Festsetzung oder angepasste Vorauszahlungen können den Zinslauf begrenzen.

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