Glossar · Verfahren

Verspätungszuschlag

Ein Verspätungszuschlag kann festgesetzt werden, wenn eine Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben wird; nach Ablauf einer gesetzlichen Frist muss er in der Regel festgesetzt werden.

Seine Höhe richtet sich grundsätzlich nach der festgesetzten Steuer abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzügen und nach der Dauer der Verspätung; es gibt Mindest- und Höchstbeträge. Ergibt sich keine Nachzahlung oder wurde die Frist verlängert, ist der Zuschlag nicht zwingend.

Für Erklärungen, die ein Steuerberater erstellt, gilt eine längere Abgabefrist; das Finanzamt kann die Erklärung aber auch früher anfordern.

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