Glossar · Verfahren

Betriebsprüfung

Bei einer Betriebsprüfung prüft das Finanzamt die steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens oder einer Person vor Ort oder anhand übermittelter Unterlagen; ein Verdacht ist dafür nicht erforderlich.

Zulässig ist sie vor allem bei Unternehmen, Freiberuflern sowie Land- und Forstwirten, in bestimmten Fällen auch bei Privatpersonen. Umfang und Zeitraum legt die Prüfungsanordnung fest. Sie sind verpflichtet mitzuwirken, also Auskünfte zu geben, Unterlagen vorzulegen und Datenzugriff zu gewähren.

Am Ende stehen in der Regel eine Schlussbesprechung, ein Prüfungsbericht und gegebenenfalls geänderte Bescheide, gegen die Einspruch möglich ist. Der Beginn der Prüfung hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist.

Termin