Glossar · Lohn und Personal

Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, deren regelmäßiges Entgelt eine an den Mindestlohn gekoppelte Verdienstgrenze nicht übersteigt.

Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Umlagen; die Beschäftigten sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag befreien lassen. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet; ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt grundsätzlich unberücksichtigt. Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten der Grenze ist in engen Grenzen unschädlich.

Gesetzlicher Mindestlohn, Urlaub und Entgeltfortzahlung gelten auch im Minijob.

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