Glossar · Lohn und Personal

Kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung ist von vornherein auf eine gesetzlich bestimmte Zahl von Monaten oder Arbeitstagen im Kalenderjahr begrenzt und wird nicht berufsmäßig ausgeübt; sie ist sozialversicherungsfrei.

Anders als beim Minijob gibt es keine Verdienstgrenze, sondern eine Zeitgrenze. Ob die Tätigkeit berufsmäßig ausgeübt wird, also für den Beschäftigten nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist, muss geprüft werden, wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Mehrere kurzfristige Beschäftigungen im selben Jahr werden zusammengerechnet. Die Lohnsteuer kann unter engen Voraussetzungen pauschal erhoben werden, sonst nach den individuellen Merkmalen.

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