Glossar · Lohn und Personal

Pauschalbesteuerung für Minijobs

Bei Minijobs kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal übernehmen, statt sie nach den individuellen Merkmalen des Beschäftigten zu berechnen.

Zahlt der Arbeitgeber den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag, kommt eine besonders niedrige einheitliche Pauschsteuer in Betracht, die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abdeckt. Andernfalls ist eine höhere Pauschalierung möglich oder die Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Pauschal versteuerter Arbeitslohn bleibt bei der Einkommensteuererklärung des Beschäftigten außer Betracht.

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