Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Gewinnverteilung bei Personengesellschaften

Die Gewinnverteilung legt fest, welcher Anteil am Gewinn einer Personengesellschaft auf welchen Gesellschafter entfällt.

Maßgeblich ist der Gesellschaftsvertrag; fehlt eine Regelung, gelten gesetzliche Regeln. Häufig erhalten Gesellschafter vorab feste Vergütungen, etwa für ihre Mitarbeit, und der Rest wird nach Kapitalanteilen verteilt. Steuerlich wird die vereinbarte Verteilung grundsätzlich übernommen; bei Familiengesellschaften muss sie aber angemessen sein, damit sie anerkannt wird.

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