Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Steuerermäßigung für Gewerbesteuer

Einzelunternehmer und Mitunternehmer können ein Vielfaches ihres Gewerbesteuermessbetrags von ihrer Einkommensteuer abziehen.

So wird die Gewerbesteuer bei ihnen weitgehend ausgeglichen. Die Ermäßigung ist begrenzt auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und auf den Teil der Einkommensteuer, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. In Gemeinden mit hohem Hebesatz bleibt deshalb eine Restbelastung. Bei Personengesellschaften wird der Messbetrag nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter aufgeteilt. Kapitalgesellschaften erhalten keine Ermäßigung.

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