Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Kapitalkonten

Kapitalkonten zeigen in der Buchhaltung einer Personengesellschaft, wie hoch die Beteiligung jedes Gesellschafters ist und wie sie sich durch Einlagen, Entnahmen, Gewinne und Verluste verändert.

Üblich ist eine Aufteilung in ein festes Kapitalkonto für die vereinbarte Einlage, nach der sich oft Stimmrechte und Gewinnverteilung richten, und variable Konten für laufende Gewinne, Verluste und Entnahmen. Wie die Konten geführt werden und ob sie Eigenkapital oder eine Forderung bzw. Verbindlichkeit zeigen, regelt der Gesellschaftsvertrag; das ist auch steuerlich wichtig, etwa für die Verlustverrechnung von Kommanditisten. Bei Kapitalgesellschaften entsprechen dem das gezeichnete Kapital und die Rücklagen.

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