Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer, die bei Kapitalerträgen wie Dividenden oder Zinsen direkt an der Quelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.

Sie ist keine eigene Steuer, sondern eine besondere Form, die Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu erheben. Bei einer Gewinnausschüttung behält die ausschüttende Gesellschaft sie ein, bei Zinsen und Dividenden auf einem Depot die Bank. Bei Privatanlegern ist die Steuer damit in der Regel abgegolten; in anderen Fällen wird sie auf die Steuer des Empfängers angerechnet.

Behält die Gesellschaft die Steuer nicht richtig ein, haftet sie dafür.

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