Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Gewerbesteuer-Hinzurechnung

Bei der Gewerbesteuer werden bestimmte Finanzierungsanteile, etwa in Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren, dem Gewinn teilweise wieder hinzugerechnet.

Die Gewerbesteuer soll den Ertrag des Betriebs unabhängig davon erfassen, ob er mit eigenem oder fremdem Kapital und mit eigenen oder gemieteten Wirtschaftsgütern erwirtschaftet wird. Hinzugerechnet wird nur, soweit die Summe der Finanzierungsanteile einen Freibetrag übersteigt. Wer hohe Mieten oder Zinsen zahlt, kann deshalb auch in einem Verlustjahr Gewerbesteuer schulden.

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