Glossar · Immobilien

Erweiterte Kürzung

Mit der erweiterten Kürzung können Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, den darauf entfallenden Gewerbeertrag von der Gewerbesteuer freistellen.

Sie ist vor allem für vermögensverwaltende GmbHs und gewerblich geprägte Personengesellschaften wichtig, die kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig sind. Voraussetzung ist eine streng verstandene Ausschließlichkeit: Neben der Grundstücksverwaltung sind nur wenige, gesetzlich genannte Tätigkeiten unschädlich, etwa in begrenztem Umfang Leistungen an die eigenen Mieter. Ausgeschlossen ist die Kürzung unter anderem, wenn der Grundbesitz dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient.

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