Glossar · Verfahren

Gesamtschuldner

Gesamtschuldner sind mehrere Personen, die dieselbe Steuer schulden; das Finanzamt kann von jedem den vollen Betrag verlangen, insgesamt aber nur einmal.

Gesamtschuldner sind etwa zusammenveranlagte Ehegatten bei der Einkommensteuer, Beschenkter und Schenker bei der Schenkungsteuer oder Käufer und Verkäufer bei der Grunderwerbsteuer. Wie die Schuld im Innenverhältnis verteilt wird, richtet sich nach den Vereinbarungen der Beteiligten. Zusammenveranlagte Ehegatten können eine Aufteilung der Steuerschuld beantragen, um die Vollstreckung auf ihren Anteil zu beschränken.

Termin