Glossar · Buchhaltung und Abschluss

Einnahmen­überschuss­rechnung (EÜR)

Die EÜR ermittelt den Gewinn als Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eines Jahres.

Die EÜR ist die einfachere Form der Gewinnermittlung. Sie können sie nutzen, wenn Sie weder buchführungspflichtig sind noch freiwillig Bücher führen und Abschlüsse aufstellen, etwa als Freiberufler oder kleinerer Gewerbetreibender. Grundsätzlich zählt, wann Geld fließt, nicht das Rechnungsdatum; langlebige Anschaffungen werden aber über die Abschreibung verteilt, und bestimmte Anlagegüter werden in einem Verzeichnis geführt. Die EÜR wird mit einem amtlichen Formular elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Kapitalgesellschaften können sie nicht nutzen.

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