Glossar · Buchhaltung und Abschluss
Zufluss- und Abflussprinzip
Nach dem Zufluss- und Abflussprinzip werden Einnahmen in dem Jahr erfasst, in dem sie eingehen, und Ausgaben in dem Jahr, in dem sie bezahlt werden.
Es gilt bei der Einnahmenüberschussrechnung und bei Überschusseinkünften wie Arbeitslohn, Mieteinnahmen und Kapitalerträgen. Zugeflossen ist eine Einnahme, sobald Sie wirtschaftlich darüber verfügen können, etwa mit der Gutschrift auf dem Konto; abgeflossen ist eine Ausgabe in der Regel mit der Zahlung. Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel fällig sind und in diesem Zeitraum auch gezahlt werden; sie zählen zu dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Weitere Sonderregeln gelten etwa für Vorauszahlungen für eine längere Nutzung.