Glossar · Buchhaltung und Abschluss

Buchführungspflicht

Die Buchführungspflicht verpflichtet bestimmte Unternehmen, Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung zu führen und einen Jahresabschluss aufzustellen.

Nach Handelsrecht sind Kaufleute buchführungspflichtig, also insbesondere Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG; kleine Einzelkaufleute sind unter bestimmten Grenzen befreit. Steuerlich können auch Gewerbetreibende buchführungspflichtig werden, wenn Umsatz oder Gewinn bestimmte Grenzen überschreiten; die Pflicht beginnt dann erst mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt.

Wer freiberuflich als Einzelperson oder in einer Partnerschaft oder GbR tätig ist, wird allein durch diese Tätigkeit nicht buchführungspflichtig. Anders ist es, wenn die Rechtsform die Buchführung verlangt, etwa bei einer GmbH.

Termin