Glossar · Verfahren

Schätzung

Das Finanzamt schätzt die Besteuerungsgrundlagen, wenn es sie nicht ermitteln oder berechnen kann, etwa weil keine Steuererklärung abgegeben wurde oder die Buchführung nicht verwertbar ist.

Eine Schätzung ist keine Strafe; sie soll der Wirklichkeit möglichst nahekommen. Wer keine Erklärung abgibt, muss allerdings damit rechnen, dass Unsicherheiten zu seinen Lasten gehen. In einer Betriebsprüfung kann bei Mängeln in Buchführung oder Kassenführung ein Betrag hinzugeschätzt werden, der zur Schwere der Mängel passen muss.

Gegen einen Schätzungsbescheid ist Einspruch möglich; am wirksamsten ist es, die fehlende Erklärung oder Unterlagen nachzureichen. Die Pflicht zur Abgabe der Erklärung bleibt trotz Schätzung bestehen.

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