Glossar · Verfahren

Tatsächliche Verständigung

Eine tatsächliche Verständigung ist eine verbindliche Einigung zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigem über einen schwer zu ermittelnden Sachverhalt, etwa in einer Betriebsprüfung.

Sie kommt nur für Tatsachen in Betracht, nicht für Rechtsfragen, und setzt voraus, dass der Sachverhalt nur mit erheblichem Aufwand ermittelt werden könnte. Auf Seiten des Finanzamts muss ein für die Steuerfestsetzung zuständiger Amtsträger beteiligt sein. Beide Seiten sind daran grundsätzlich gebunden.

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