Glossar · Einkommensteuer

Aufteilungsgebot

Nach dem Aufteilungsgebot werden Aufwendungen, die teils beruflich oder betrieblich und teils privat veranlasst sind, aufgeteilt; abziehbar ist nur der beruflich oder betrieblich veranlasste Teil.

Aufgeteilt wird nach einem sachgerechten Maßstab, etwa nach Zeit, Fläche oder Nutzungsanteil; notfalls wird geschätzt. Lässt sich ein Anteil nicht nachvollziehbar abgrenzen, ist kein Abzug möglich. Typische Fälle sind Reisen mit privatem Anteil oder gemischt genutzte Geräte. Für die Umsatzsteuer gibt es eine entsprechende Aufteilung beim Vorsteuerabzug.

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