Glossar · Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug

Beim Vorsteuerabzug zieht ein Unternehmer die Umsatzsteuer, die ihm andere Unternehmer für Leistungen an sein Unternehmen in Rechnung stellen, von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld ab.

Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung und dass die Leistung für das Unternehmen bezogen wird. Bei bestimmten steuerfreien Umsätzen, etwa Heilbehandlungen, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen; bei anderen, etwa steuerfreien Lieferungen in andere EU-Staaten oder ins Ausland, bleibt er erhalten. Kleinunternehmer haben keinen Vorsteuerabzug. Bei gemischter Verwendung wird aufgeteilt. Ändert sich die Verwendung eines Wirtschaftsguts später, kann der Vorsteuerabzug innerhalb eines Berichtigungszeitraums korrigiert werden.

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