Glossar · Buchhaltung und Abschluss

Betriebliche Veranlassung

Eine Ausgabe ist betrieblich veranlasst, wenn sie objektiv mit dem Betrieb zusammenhängt und ihm subjektiv dienen soll.

Die betriebliche Veranlassung ist Voraussetzung dafür, dass eine Ausgabe als Betriebsausgabe gilt. Sie bedeutet aber nicht automatisch, dass die Ausgabe in voller Höhe abziehbar ist; für einzelne Ausgaben gelten Abzugsbeschränkungen. Gemischte Aufwendungen, die teils betrieblich und teils privat sind, werden aufgeteilt, wenn sich der betriebliche Anteil nachvollziehbar abgrenzen lässt; gelingt das nicht, ist kein Abzug möglich. Aufwendungen der privaten Lebensführung bleiben unberücksichtigt.

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