Glossar · Verfahren

Änderung von Steuerbescheiden

Ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann nur geändert werden, wenn eine gesetzliche Änderungsvorschrift das erlaubt und die Festsetzungsfrist noch läuft.

Wichtige Änderungsgründe sind offenbare Unrichtigkeiten wie Schreib- oder Rechenfehler, nachträglich bekannt gewordene Tatsachen, Änderungen eines Grundlagenbescheids, rückwirkende Ereignisse und ein Antrag auf Änderung innerhalb der Einspruchsfrist. Werden Tatsachen bekannt, die zu einer niedrigeren Steuer führen, ist eine Änderung grundsätzlich nur möglich, wenn Sie kein grobes Verschulden daran trifft, dass sie erst nachträglich bekannt werden.

Ist der Bescheid nach einer Außenprüfung ergangen, ist eine Änderung wegen neuer Tatsachen nur noch eingeschränkt möglich.

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