Glossar · Verfahren

Einspruch

Der Einspruch ist der außergerichtliche Rechtsbehelf gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte des Finanzamts; er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen.

Der Einspruch ist kostenfrei und wird schriftlich oder elektronisch eingelegt; eine Begründung kann nachgereicht werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Bekanntgabe, nicht das Datum auf dem Bescheid. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, gilt eine längere Frist; bei unverschuldeter Versäumnis kommt eine Wiedereinsetzung in Betracht.

Das Finanzamt prüft den Fall erneut in vollem Umfang und kann den Bescheid nach vorherigem Hinweis auch verschlechtern. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, solange keine Aussetzung der Vollziehung gewährt ist.

Termin