Glossar · Unternehmen und Gesellschafter
Veräußerungsgewinn
Ein Veräußerungsgewinn im Sinne des Einkommensteuergesetzes entsteht, wenn ein ganzer Betrieb, ein Teilbetrieb, eine Praxis oder ein ganzer Mitunternehmeranteil verkauft oder aufgegeben wird.
Er ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der Veräußerungskosten und des Buchwerts des Betriebsvermögens; dabei werden die stillen Reserven aufgedeckt. Eine Betriebsaufgabe wird wie ein Verkauf behandelt. Wird nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils verkauft, entsteht grundsätzlich laufender Gewinn.
Für Veräußerungsgewinne gibt es auf Antrag einen Freibetrag und einen ermäßigten Steuersatz, beides ab einem bestimmten Alter oder bei dauernder Berufsunfähigkeit und nur einmal im Leben; sonst kommt die Fünftelregelung in Betracht. Gewinne aus dem Verkauf von Privatvermögen, etwa einer Immobilie oder GmbH-Anteilen, sind gesondert geregelt.