Glossar · Einkommensteuer

Fünftelregelung

Die Fünftelregelung mildert die Progression, wenn außerordentliche Einkünfte, etwa eine Abfindung oder ein Gewinn aus einem Praxis- oder Betriebsverkauf, in einem Jahr zusammengeballt zufließen.

Die Steuer wird so berechnet, als wäre nur ein Fünftel der außerordentlichen Einkünfte zugeflossen; der Mehrbetrag an Steuer wird dann verfünffacht. Wie stark das entlastet, hängt von den übrigen Einkünften ab; bei ohnehin hohem Einkommen ist der Vorteil gering. Seit einer Gesetzesänderung wird die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr berücksichtigt, sondern erst in der Einkommensteuerveranlagung.

Für Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs gibt es alternativ auf Antrag einen ermäßigten Steuersatz, der ab einem bestimmten Alter oder bei dauernder Berufsunfähigkeit einmal im Leben gewährt wird.

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