Glossar · Erbschaft, Schenkung und Nachfolge
Unternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge ist die Übergabe eines Unternehmens an eine neue Inhaberin oder einen neuen Inhaber, unentgeltlich durch Schenkung oder Erbfall oder entgeltlich durch Verkauf.
Bei einer unentgeltlichen Übertragung führt der Nachfolger grundsätzlich die Buchwerte fort; für die Erbschaft- und Schenkungsteuer kann begünstigtes Betriebsvermögen ganz oder überwiegend verschont werden, wenn Behaltensfristen und die Lohnsummenregelung eingehalten werden. Beim Verkauf entsteht beim Übergeber ein Veräußerungsgewinn, für den unter bestimmten Voraussetzungen ein Freibetrag und eine Tarifermäßigung in Betracht kommen.
Ausgangspunkt ist in der Regel eine Unternehmensbewertung. Weil Gesellschaftsvertrag, Testament und Steuerplanung zusammenpassen müssen, beginnt eine Nachfolgeplanung meist mehrere Jahre vor der Übergabe.