Glossar · Erbschaft, Schenkung und Nachfolge

Lohnsummenregelung

Nach der Lohnsummenregelung bleibt die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nur erhalten, wenn die Lohnsumme des Betriebs in den Jahren nach dem Erwerb insgesamt einen gesetzlichen Mindestwert erreicht.

Maßgeblich ist das Verhältnis der Lohnsummen nach dem Erwerb zur durchschnittlichen Lohnsumme vor dem Erwerb. Wird der Mindestwert unterschritten, wird der Verschonungsabschlag anteilig gekürzt. Betriebe mit nur wenigen Beschäftigten sind ausgenommen oder haben niedrigere Anforderungen; bestimmte Beschäftigte, etwa Auszubildende, werden nicht mitgezählt.

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