Glossar · Verfahren

Steuersubjektprinzip

Das Steuersubjekt ist die Person, die eine bestimmte Steuer schuldet; welche Personen das sind, legt jedes Steuergesetz selbst fest.

Einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen, körperschaftsteuerpflichtig vor allem Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften sind für die Einkommensteuer kein eigenes Steuersubjekt; ihre Gesellschafter versteuern die Gewinnanteile. Für die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer kann dagegen die Gesellschaft selbst Steuerschuldner sein. Steuerpflichtiger im Sinne der Abgabenordnung ist darüber hinaus jeder, der eine Steuer schuldet, für sie haftet oder steuerliche Pflichten zu erfüllen hat.

Termin