Glossar · Verfahren
Steuerbescheid
Mit dem Steuerbescheid setzt das Finanzamt eine Steuer verbindlich fest; er zeigt, ob eine Nachzahlung fällig ist oder eine Erstattung folgt.
Wirksam wird der Bescheid mit der Bekanntgabe; bei Postversand gilt er an einem gesetzlich vermuteten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, bei elektronischer Bereitstellung an einem gesetzlich vermuteten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf. Wird kein Einspruch eingelegt, wird er nach Ablauf der Einspruchsfrist bestandskräftig und kann danach nur noch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.
Ein Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung kann jederzeit geändert werden, auch auf Ihren Antrag, solange der Vorbehalt wirksam ist; er entfällt spätestens mit Ablauf der Festsetzungsfrist oder wenn das Finanzamt ihn aufhebt. Ein vorläufiger Bescheid bleibt nur in den ausdrücklich genannten Punkten offen. Ein Einspruch ändert nichts an der Fälligkeit der festgesetzten Steuer.