Glossar · Lohn und Personal

Sachbezug

Ein Sachbezug ist ein Vorteil, den Arbeitnehmer neben dem Gehalt nicht in Geld erhalten, etwa ein Gutschein, verbilligtes Essen, eine Wohnung oder ein Firmenwagen; er gehört grundsätzlich zum Arbeitslohn.

Bewertet wird grundsätzlich mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort; für Verpflegung und Unterkunft gelten amtliche Sachbezugswerte, für Firmenwagen eigene Regeln. Für Sachbezüge, die nach dem üblichen Endpreis bewertet werden, gilt eine monatliche Freigrenze; wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Für Firmenwagen und mit amtlichen Sachbezugswerten bewertete Vorteile gilt sie nicht. Gutscheine und Geldkarten gelten nur als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die gesetzlichen Anforderungen an solche Zahlungsmittel erfüllen; für die Freigrenze müssen sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Daneben gibt es einen Rabattfreibetrag für Waren und Dienstleistungen des eigenen Arbeitgebers und die Möglichkeit, bestimmte Sachzuwendungen pauschal zu versteuern.

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