Glossar · Lohn und Personal

Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung zeigt für einen Abrechnungszeitraum den Weg vom Bruttolohn über die Abzüge zum Nettolohn.

Der Arbeitgeber muss sie bei jeder Zahlung in Textform erteilen; eine neue Abrechnung ist entbehrlich, wenn sich gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nichts geändert hat. Abgezogen werden Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Sachbezüge erhöhen das steuer- und beitragspflichtige Brutto, soweit sie nicht steuerfrei sind. Zur Lohnabrechnung gehören auch die Lohnsteuer-Anmeldung, die Meldungen an die Sozialversicherung und das Lohnkonto.

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