Glossar · Lohn und Personal

Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter, etwa Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge; die Zuwendungen daran sind unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuerfrei.

Steuerfrei bleibt für eine begrenzte Zahl von Veranstaltungen im Jahr ein Freibetrag je teilnehmendem Arbeitnehmer; darüber hinausgehende Zuwendungen sind Arbeitslohn, den der Arbeitgeber pauschal versteuern kann. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung allen Beschäftigten oder allen eines Betriebsteils offensteht. Einzubeziehen sind alle Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer, etwa für Speisen, Getränke, Räume und Programm.

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