Glossar · Buchhaltung und Abschluss
Firmenwagen
Nutzen Sie ein Fahrzeug Ihres Betriebs auch privat, ist dieser private Nutzungsvorteil zu versteuern.
Bei Unternehmern hängt die Methode davon ab, wie stark das Fahrzeug betrieblich genutzt wird. Wird es überwiegend betrieblich genutzt, können Sie zwischen der 1-Prozent-Regelung und einem Fahrtenbuch wählen. Bei der 1-Prozent-Regelung wird monatlich ein fester Anteil des Bruttolistenpreises angesetzt, unabhängig davon, wie viel Sie tatsächlich privat fahren; das Fahrtenbuch zeigt den privaten Anteil an den tatsächlichen Kosten. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend betrieblich genutzt, ist die 1-Prozent-Regelung ausgeschlossen; dann zählt der private Anteil an den tatsächlichen Kosten. Für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb kommt ein zusätzlicher Ansatz hinzu. Für Elektro- und bestimmte Hybridfahrzeuge gelten geringere Ansätze.
Die Wahl gilt je Fahrzeug für ein ganzes Wirtschaftsjahr. Ein Fahrtenbuch muss zeitnah und vollständig geführt werden; nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen oder nachvollziehbar dokumentiert sein; elektronische Fahrtenbücher sind zulässig. Lücken können dazu führen, dass das Finanzamt es verwirft und pauschal ansetzt.
Stellt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Wagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, gelten eigene Regeln (siehe Sachbezug). Bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH sollte die private Nutzung vorab vertraglich geregelt sein, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.