Glossar · Unternehmen und Gesellschafter
Realteilung
Bei einer Realteilung wird das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft ganz oder teilweise auf Gesellschafter verteilt, die es betrieblich weiterführen, entweder bei Auflösung der Gesellschaft oder beim Ausscheiden einzelner Gesellschafter.
Werden die Wirtschaftsgüter in ein Betriebsvermögen der bisherigen Gesellschafter übertragen, sind die Buchwerte fortzuführen; stille Reserven werden dann nicht aufgedeckt. Typisch ist die Trennung von Partnern einer Gemeinschaftspraxis oder Kanzlei; scheidet nur ein Partner mit seinem Teil aus und besteht die Gesellschaft fort, spricht man von einer unechten Realteilung. Werden einzelne übertragene Wirtschaftsgüter innerhalb einer Sperrfrist veräußert oder entnommen, kann die Begünstigung rückwirkend entfallen.