Glossar · Einkommensteuer
Nebeneinkünfte
Nebeneinkünfte sind Einkünfte neben der Haupttätigkeit, etwa aus einem Nebengewerbe, einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit oder aus Vermietung; sie sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.
Nebeneinkünfte sind keine eigene Einkunftsart, sondern werden der jeweils passenden Einkunftsart zugeordnet. Einen allgemeinen Freibetrag für Nebenverdienste gibt es nicht. Für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten, etwa als Übungsleiter oder im Ehrenamt für gemeinnützige Einrichtungen, gelten eigene Steuerbefreiungen bis zu einem Höchstbetrag.
Arbeitnehmer müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn ihre Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug einen gesetzlichen Betrag übersteigen. Bei einer gewerblichen Nebentätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden; für die Umsatzsteuer kann die Kleinunternehmerregelung in Betracht kommen.