Glossar · Gründung und Unternehmensführung

Gewerbeanmeldung

Mit der Gewerbeanmeldung zeigen Sie der Gemeinde den Beginn eines Gewerbebetriebs an.

Die Gemeinde gibt die Daten unter anderem an Finanzamt und Kammern weiter. Die Meldung beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ersetzt sie nicht. Anzuzeigen sind auch Änderungen, Verlegung und Aufgabe des Betriebs; manche Tätigkeiten brauchen zusätzlich eine Erlaubnis.

Freiberufler melden kein Gewerbe an. Ob eine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, entscheidet steuerlich das Finanzamt; mit der Gewerbeeigenschaft entsteht grundsätzlich Gewerbesteuerpflicht.

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