Glossar · Einkommensteuer

Einkunftsarten

Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten; nur Einkünfte, die unter eine davon fallen, sind einkommensteuerpflichtig.

Die sieben Arten sind Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte, etwa Renten oder private Veräußerungsgeschäfte. Bei den ersten drei wird der Gewinn ermittelt, bei den übrigen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.

Die Zuordnung entscheidet unter anderem über die Art der Gewinnermittlung, über Aufzeichnungspflichten und darüber, ob Gewerbesteuer anfällt. Verluste aus einer Einkunftsart können grundsätzlich mit positiven Einkünften aus anderen Arten verrechnet werden; für einzelne Bereiche, etwa private Veräußerungsgeschäfte oder Aktienverluste, gelten Beschränkungen.

Termin