Glossar · Verfahren

Haftungsbescheid

Mit einem Haftungsbescheid nimmt das Finanzamt eine andere Person für die Steuerschulden eines Steuerpflichtigen in Anspruch, etwa den Geschäftsführer einer GmbH.

Geschäftsführer haften, wenn sie ihre steuerlichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen und dadurch Steuern nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder gezahlt werden. Bei knappen Mitteln dürfen Steuerschulden grundsätzlich nicht schlechter bedient werden als andere Verbindlichkeiten; für die Lohnsteuer gelten strengere Maßstäbe. Eine interne Aufgabenverteilung entlastet nicht ohne Weiteres.

Das Finanzamt entscheidet nach Ermessen, wen es in Anspruch nimmt, und muss das begründen. Gegen den Bescheid ist Einspruch möglich.

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