Glossar · Immobilien

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer auf Grundbesitz, die die Gemeinde vom Eigentümer erhebt.

Das Finanzamt stellt die Grundlagen fest und setzt den Grundsteuermessbetrag fest; die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an und erlässt den Grundsteuerbescheid. Seit der Reform gelten neue Bewertungsregeln; einige Länder, darunter Bayern, wenden eigene Modelle an.

Einwände gegen die Bewertung, etwa zu Fläche oder Nutzung, richten sich gegen die Bescheide des Finanzamts, Einwände gegen Hebesatz oder Berechnung gegen den Bescheid der Gemeinde. Vermieter können die Grundsteuer bei entsprechender Vereinbarung auf die Mieter umlegen; bei vermieteten Immobilien ist sie Werbungskosten.

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