Glossar · Unternehmen und Gesellschafter
GmbH
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten haftet.
Sie wird durch einen notariellen Gesellschaftsvertrag gegründet und entsteht mit der Eintragung ins Handelsregister. Die Gesellschafter bringen das Stammkapital auf und bestellen Geschäftsführer, die die GmbH vertreten. Ein Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers ist für die GmbH grundsätzlich Betriebsausgabe, sofern es angemessen ist.
Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer; Gewinnausschüttungen werden beim Gesellschafter zusätzlich besteuert. Sie ist buchführungspflichtig und muss ihren Jahresabschluss offenlegen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht unbegrenzt: Persönliche Bürgschaften der Gesellschafter und Pflichtverletzungen der Geschäftsführer können zu persönlicher Haftung führen.