Glossar · Unternehmen und Gesellschafter
Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen gehört einer einzelnen natürlichen Person, die es allein betreibt und für seine Verbindlichkeiten unbeschränkt haftet.
Es gibt keinen Gesellschaftsvertrag und kein Mindestkapital; Inhaber und Unternehmen sind rechtlich nicht getrennt. Wer ein Handelsgewerbe mit kaufmännischem Umfang betreibt, ist Kaufmann und wird ins Handelsregister eingetragen; Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind es nicht.
Der Gewinn wird beim Inhaber mit Einkommensteuer besteuert. Ein Gehalt an sich selbst gibt es nicht; Entnahmen mindern den Gewinn nicht. Gewerbliche Einzelunternehmen zahlen Gewerbesteuer, die über eine Steuerermäßigung weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet wird; Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Den Gewinn ermitteln viele Einzelunternehmer mit der Einnahmenüberschussrechnung, solange keine Buchführungspflicht besteht.