Glossar · Einkommensteuer
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Erträge aus privat gehaltenem Kapital, etwa Zinsen, Dividenden, Fondserträge und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.
Dazu gehören auch Erträge aus einer typischen stillen Beteiligung und aus partiarischen Darlehen. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind grundsätzlich unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Die meisten dieser Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer; ein Abzug tatsächlicher Werbungskosten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Einkunftsart ist nachrangig: Gehören die Kapitalanlagen zu einem Betriebsvermögen, etwa einer GmbH oder eines Einzelunternehmens, zählen die Erträge zu den betrieblichen Einkünften. Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.