Glossar · Unternehmen und Gesellschafter
Partiarisches Darlehen
Ein partiarisches Darlehen ist ein Darlehen, bei dem der Darlehensgeber statt oder neben festen Zinsen am Gewinn oder Umsatz des Darlehensnehmers beteiligt wird.
Es bleibt ein Darlehen: Der Darlehensgeber wird nicht Gesellschafter, trägt grundsätzlich keine Verluste und hat Anspruch auf Rückzahlung. Übernimmt er Verluste, Mitspracherechte oder ein unternehmerisches Risiko, kann stattdessen eine stille Gesellschaft vorliegen.
Beim privaten Darlehensgeber sind die Gewinnanteile Einkünfte aus Kapitalvermögen; der Schuldner behält grundsätzlich Kapitalertragsteuer ein. Bei nahestehenden Personen oder Gesellschafterdarlehen an die eigene Kapitalgesellschaft kann der Abgeltungssatz entfallen. Beim Darlehensnehmer sind die Zahlungen grundsätzlich Betriebsausgaben oder Werbungskosten.