Glossar · Einkommensteuer
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen.
Wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig und versteuert grundsätzlich sein gesamtes Einkommen, auch aus dem Ausland. Wer nur inländische Einkünfte hat, ohne hier zu wohnen, ist beschränkt steuerpflichtig. Steuerpflichtig sind nur Einkünfte, die unter eine der gesetzlichen Einkunftsarten fallen.
Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer sind keine eigenen Steuern, sondern Erhebungsformen der Einkommensteuer; dazu kommen Vorauszahlungen. Abgerechnet wird grundsätzlich jährlich mit dem Einkommensteuerbescheid. Kapitalgesellschaften zahlen keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer; bei Personengesellschaften versteuern die Gesellschafter ihren Gewinnanteil.