Glossar · Einkommensteuer

Steuertarif

Der Einkommensteuertarif legt fest, wie viel Steuer auf das zu versteuernde Einkommen entfällt; der Steuersatz steigt mit dem Einkommen.

Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Steuer an. Darüber steigt der Steuersatz stufenlos an, bis er in den oberen Zonen gleich bleibt. Ein höherer Satz gilt dabei immer nur für den Teil des Einkommens, der in der jeweiligen Zone liegt.

Zu unterscheiden sind der Grenzsteuersatz, also die Belastung des letzten verdienten Euros, und der Durchschnittssteuersatz, also die gesamte Steuer im Verhältnis zum Einkommen. Für die Wirkung zusätzlicher Einnahmen oder Abzüge ist der Grenzsteuersatz maßgeblich. Die Tarifwerte werden regelmäßig angepasst; es gilt jeweils der Tarif des betreffenden Jahres.

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