Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Einbringung

Eine Einbringung ist die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils auf eine Kapital- oder Personengesellschaft gegen Gewährung neuer Gesellschaftsanteile.

Typisch ist die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH. Grundsätzlich wird dabei der gemeine Wert angesetzt; auf Antrag können unter Voraussetzungen die Buchwerte fortgeführt werden, sodass keine stillen Reserven versteuert werden. Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen müssen mit übertragen werden. Bei einer Einbringung in eine Kapitalgesellschaft unter dem gemeinen Wert gilt außerdem: Werden die erhaltenen Anteile innerhalb einer Sperrfrist verkauft, wird der Einbringungsgewinn rückwirkend anteilig nachversteuert. Für Einbringungen in Personengesellschaften gelten eigene Regeln.

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