Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Umwandlung

Eine Umwandlung verändert die Rechtsform oder Struktur eines Unternehmens, etwa durch Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel.

Bei der Verschmelzung geht das Vermögen eines Rechtsträgers auf einen anderen über, bei der Spaltung wird es aufgeteilt, beim Formwechsel ändert sich nur die Rechtsform. Steuerlich gilt grundsätzlich der gemeine Wert; auf Antrag können unter Voraussetzungen die Buchwerte fortgeführt werden. Eine Umwandlung kann in begrenztem Umfang rückwirkend erfolgen. Zu prüfen sind außerdem die Grunderwerbsteuer und der mögliche Untergang von Verlustvorträgen.

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