Glossar · Verfahren

Aussetzung der Vollziehung

Mit der Aussetzung der Vollziehung wird die Zahlungspflicht aus einem angefochtenen Bescheid auf Antrag ganz oder teilweise aufgeschoben, bis über den Rechtsbehelf entschieden ist.

Voraussetzung sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids oder eine unbillige Härte. Das Finanzamt kann eine Sicherheitsleistung verlangen; lehnt es ab, kann das Finanzgericht angerufen werden. Bleibt der Rechtsbehelf am Ende erfolglos, fallen für die Dauer der Aussetzung Zinsen an.

Die Stundung ist davon zu unterscheiden: Sie setzt nicht an Zweifeln am Bescheid an, sondern an einer erheblichen Härte bei der Zahlung.

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