Glossar · Verfahren

Finanzgerichtsverfahren

Im Finanzgerichtsverfahren entscheidet ein unabhängiges Gericht über Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung, in der Regel nach einem erfolglosen Einspruch.

Erste Instanz ist das Finanzgericht des jeweiligen Landes. Gegen dessen Urteil ist die Revision zum Bundesfinanzhof nur möglich, wenn sie zugelassen wird; wird sie nicht zugelassen, kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden. Anders als der Einspruch ist das Gerichtsverfahren kostenpflichtig, vor dem Bundesfinanzhof besteht Vertretungszwang.

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