Glossar · Einkommensteuer

Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist ein gesonderter, einheitlicher Steuersatz für private Kapitalerträge, die in der Regel bereits die Bank als Kapitalertragsteuer einbehält.

Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten. Steuerfrei bleiben Erträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags, den Sie über Freistellungsaufträge auf Ihre Banken verteilen; tatsächliche Kosten sind daneben nicht abziehbar. Ist Ihr persönlicher Steuersatz niedriger, können Sie in der Einkommensteuererklärung die Günstigerprüfung beantragen.

Erträge ohne inländischen Steuerabzug, etwa von ausländischen Banken, müssen Sie erklären. Für bestimmte Fälle gilt der Abgeltungssatz nicht, etwa für Zinsen aus Darlehen an nahestehende Personen oder an eine Kapitalgesellschaft, an der Sie in bestimmtem Umfang beteiligt sind. Kapitalerträge im Betriebsvermögen fallen nicht unter die Abgeltungsteuer.

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